Notorische Schwarzfahrerein soll ins Gefängnis: Alter schützt vor Strafe nicht

Von Ingrid Neufeld
6. September 2013

Eine notorische Schwarzfahrerin aus Ennepetal zeigt sich uneinsichtig. Obwohl sie schon einmal dafür Haft erhielt, ist sie Wiederholungstäterin und riskiert wieder eingesperrt zu werden. Dabei ist die Dame schon 87 Jahre alt. Bereits im Juli sollte sie 400 Euro Strafe zahlen. Da sie dazu nicht in der Lage war, sollte sie ins Gefängnis. Ihr Fall produzierte Schlagzeilen.

Viele Menschen hatten Mitleid und die "Bild"-Zeitung übernahm die Geldstrafe für sie, da die Dame diese von 560 Euro Rente nicht zahlen konnte. Trotzdem fuhr sie weiter schwarz und muss deshalb nun in zusätzlich 22 Fällen wieder vor Gericht.

Ein Justizsprecher des Ministeriums in Nordrhein-Westfalen verwies auf die "Widersinnigkeit des Systems der Ersatzfreiheitsstrafen" und darauf, dass dieses System "nur Verlierer kennt". Wenn die Frau im Gefängnis sitzt, muss der Staat dafür pro Tag 115 Euro aufwenden und auch für die medizinische Überprüfung geradestehen, die belegen soll, dass die Dame haftfähig ist.

Deshalb wäre ein gemeinnütziger Arbeitseinsatz in einem solchen Fall viel sinnvoller. Für eine entsprechende Reform der Strafgesetzgebung will sich nun die rot-grüne Regierung von Nordrhein-Westfalen einsetzen.