Berliner Häftling klagt wegen zu kleiner Zelle - Bundesgerichtshof lehnt Schadensersatz ab

Von Dörte Rösler
7. August 2013

5,3 Quadratmeter reichen für eine Gefängniszelle aus. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof und wies damit die Klage eines ehemaligen Häftlings der Berliner JVA Tegel ab. Der Mann war vom September 2009 bis Februar 2010 in einer kleinen Zelle mit frei sichtbarer Toilette inhaftiert und fühlte sich dadurch in seiner Menschenwürde verletzt.

In erster Instanz konnte er sich mit seiner Beschwerde noch durchsetzen. Die Richter sprachen ihm 3460 Euro Schadensersatz seine für unzumutbare Haftbedingungen zu. Der BGH kassierte diese Entscheidung jedoch ein und erklärte, die Zelle habe zum damaligen Zeitpunkt den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Inzwischen hat das Verfassungsgericht eine allgemeine Neubewertung von Haftbedingungen vorgenommen. Demnach wäre die Unterbringung des Klägers nach heutigem Rechtsstand menschenunwürdig. Der Bundesgerichtshof betont jedoch, dass eine kurzfristige Unterbringung auch in kleineren Zellen erlaubt ist. Der Anwalt des Ex-Häftlings kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen.