Strafbefehl vom Amtsgericht Wuppertal gegen Kinderarzt und Apothekerin im Baby-Augentropfen Prozess

Von Heidi Albrecht
5. August 2013

Im Januar 2012 wurden in Wuppertal drei Säuglingen die Augen mit fehlerhaft dosierten Augentropfen verätzt. Nun hat das Amtsgericht Strafbefehle gegen den Kinderarzt und zwei Apothekerinnen erlassen. Die Geldstrafen bewegen sich zwischen 6.000 und 7.200 Euro.

Zu diesen dramatischen Fehlern kam es, als eine Augenärztin eine handschriftliche Rezeptur mit dem Wirkstoff Benzalkoniumchlorid mit der Mengenangabe in mg beim Wuppertaler "Perinatal Zentrum" einreichte.

Der dort zuständige Kinderarzt wiederum gab dies an die zuständige Apothekerin per E-Mail weiter, doch war die Wirkstoffmenge nicht mehr in mg, sondern in Gramm angeben. Die nun um das 1.000-fach erhöhte Konzentration sollte eigentlich nochmals überprüft werden, allerdings nur grob und so gelangten die falsch dosierten Augentropfen in die Kinderklinik.

Als die Ärzte drei Säuglingen die Tropfen verabreichten, reagierten diese sehr heftig, woraufhin die Ärzte die Augen sofort ausspülten. Alle drei Säuglinge erlitten schwere Verletzungen an den Augen. Eines ist sogar auf dem rechten Auge erblindet und eines ist auf dem linken sehbehindert.