Geisterfahrerin wird wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt

Von Max Staender
31. Juli 2013

Eine 46-jährige Frau wollte sich im November letzten Jahres umbringen und ist auf der A 94 in entgegen gekehrter Richtung gefahren und nun wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Mordes in fünf Fällen vom Landgericht München zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Anfangs hatte die Frau ihre Geisterfahrt als Versehen bezeichnet, woraufhin sie im folgenden Prozess zugab, dass sie sich umbringen wollte und gezielt auf entgegenkommende Autos zusteuerte. Nachdem sie einige Fahrzeuge auf der Autobahn nur knapp verfehlte, stieß sie mit einem LKW zusammen, der zuvor jedoch seine Geschwindigkeit drosselte, sodass sowohl der LKW-Führer als auch die Geisterfahrerin trotz des Frontalzusammenstoßes fast unverletzt blieben.

Die schwierige Lebenssituation sowie das spätere Geständnis haben die vorsitzenden Richter als strafmildernd gewertet und sind mit ihrem Urteil unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft von sieben Jahren Haft geblieben.