Pfusch am Klettergerüst - Wer hat Schuld am Tod eines Kindergartenkindes?

Von Katja Grüner
11. Juli 2013

Kürzlich endete der Prozess um den Tod eines Kindergartenkindes in Gronau, das auf tragische Weise auf einem falsch montierten Klettergerüst erstickte. Der Gerüsthersteller wurde zu einer Geldstrafe von 16.500 Euro verurteilt, zwei Monteure zahlen 3.000 und 1.200 Euro. Positiv bewertet wurde vom Gericht die Einsicht der Handwerker in ihren Fehler und dass sie den Tod des Kindes sehr bedauerten. Ein Experte des TÜV wurde vom Gericht freigesprochen, da kein Auftrag zur Überprüfung des Klettergerüstes im Kindergarten vorlag.

Im März 2012 wurde das Spielgerät im Kindergarten viel zu nah an der Decke montiert. So passierte es, dass ein zweieinhalbjähriges Mädchen mit dem Kopf zwischen Decke und Gerüst steckenblieb und erstickte. Trotz aller Reue und Eingeständnisse von Fehlern - das Kind wird davon auch nicht wieder lebendig. Hoffentlich passieren solche Fehler in Zukunft nicht mehr.