Auch bei großer Hitze ist nicht alles erlaubt: die wichtigsten Sommer-Urteile

Von Melanie Ruch
18. Juni 2013

Deutschland wird gerade von der ersten großen Hitzewelle in diesem Jahr heimgesucht. In dieser Woche herrschen nahezu überall im Land Temperaturen von mehr als 30 Grad und bei derart hohen Temperaturen kommen bekanntlich viele auf schräge Ideen. Doch auch im Sommer ist längst nicht alles erlaubt.

Eigener Balkon

Sommerzeit ist Grillzeit. Wer ein eigenes Haus mit Garten besitzt, dem sind beim Grillen eigentlich keine Grenzen gesetzt. Anders sieht das für die Mieter einer Wohnung aus, denn Grillen mit Kohlegrills ist auf dem Balkon verboten. Elektro- und Gasgrills können dagegen auch auf dem Balkon genutzt werden, es sei denn der Mietvertrag untersagt das Grillen auf dem Balkon gänzlich. Auch in öffentlichen Parks darf gegrillt werden, allerdings nur an ausgewiesenen Grillplätzen. Denn sonst kann es teuer werden.

Doch das Grillen ist nicht das einzige, das für Mieter streng geregelt ist. Auch wer sich auf seinem Balkon sexuell mit seinem Partner vergnügt, kann vom Vermieter abgemahnt oder gar gekündigt werden. Völlig hüllenlos die Sonne auf seinem Balkon genießen, darf man hingegen schon, denn das Nacktsein auf dem eigenen Balkon ist erlaubt, es sei denn im Mietvertrag wurde dies anders geregelt.

Gemeinschaftsgarten

Wer sich mit den Nachbarn eines Mehrfamilienhauses einen Gemeinschaftsgarten teilt, darf diesen zwar gelegentlich auch für Grillparties nutzen, doch als Herrentoilette darf er dabei nicht dienen, denn das Pinkeln im Gemeinschaftsgarten ist verboten. Ein eigener Schrebergarten bietet da schon mehr Möglichkeiten, aber längst nicht alle. Das Nutzen des Gartenhäuschens als Sommerlaube beispielsweise ist nicht gestattet. Es darf zwar hin und wieder in der Gartenlaube übernachtet werden, jedoch nicht dauerhaft.

Öffentlicher Raum

Im öffentlichen Raum gelten selbstverständlich noch mehr Einschränkungen. Nicht nur Sex im Freien ist verboten. Auch das Baden in öffentlichen Brunnen ist eigentlich nicht gestattet, ebenso wie das Oben-Ohne-Shopping für Männer. In beiden Fällen wird jedoch meist auf ein Bußgeld verzichtet. Immerhin brauchen Autofahrer nicht auf ihr Eis beim Fahren verzichten, denn das ist erlaubt, so lange es den Fahrer nicht behindert. Beifahrer dürfen sogar ihre Füße während des Fahrens aus dem Fenster hängen.

Arbeitsplatz

Aber spätestens auf der Arbeit kehrt wieder Normalität ein, denn die Arbeitsstätten bleiben von der Hitzeperiode völlig unberührt. So etwas wie Hitzefrei gibt es nämlich nicht. Zwar sollten am Arbeitsplatz laut Arbeitsstätten-Verordnung gesundheitszuträgliche Temperaturen herrschen, doch eine Grad-Grenze gibt dieses Gesetz nicht vor.