Bundesrat beschließt höhere Strafen für Radfahr-Rüpel

Länder fordern eine Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsverstöße im Bereich des Radverkehrs

Von Ingo Krüger
4. Februar 2013

Radfahrer, die sich im Straßenverkehr nicht an die Regeln halten, müssen künftig tiefer ins Portemonnaie greifen. Dies hat jetzt der Bundesrat beschlossen. Doch auch auf Autofahrer kommen höhere Strafen zu. Die Neuregelungen sollen zum 1. April in Kraft treten.

Erhöhung der Bußgelder

Die Länder fordern eine Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsverstöße im Bereich des Radverkehrs um fünf bis zehn Euro. Teurer werden beispielsweise

  • falsches Einbiegen in Einbahnstraßen,
  • Fahren ohne Licht oder
  • auf dem Gehweg.

Die Erhöhung soll auch für Verstöße von anderen Verkehrsteilnehmern gelten, die sich auf den Radverkehr, etwa durch Gefährdung oder Behinderung, negativ auswirken.

Auch Parksünder werden künftig stärker zur Kasse gebeten. Die Bußgelder für Parkzeitüberschreitungen erhöhen sich um jeweils fünf Euro. Wer Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen zustellt, muss auch weiterhin den Höchstsatz von 35 Euro zahlen.

Reform des Verkehrszentralregisters

Der Bundesrat hat ebenfalls die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg beraten und nur geringen Änderungsbedarf angemeldet. So werden in Zukunft nur noch Verstöße mit Punkten belegt, die die Verkehrssicherheit gefährden.

Pro Regelverstoß sind höchstens drei Punkte, statt bisher sieben, möglich. Allerdings wird die Fahrerlaubnis bereits bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen. Die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sollen nach dem Willen des Bundesrates um sechs Monate verlängert werden.