Autofahrer wollte Knöllchen über 10 Euro mit Ein- und Zwei-Cent-Stücken bezahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. März 2012

Ein arbeitsloser Autofahrer erhielt wegen falschen Parkens vor dem Arbeitsamt ein "Knöllchen" über 10 Euro und wollte dies aus Ärger mit Ein- und Zwei-Cent-Münzen bezahlen. Aber weil der zuständige Sachbearbeiter nicht in seinem Büro war, hat der Autofahrer das Geld einfach im ganzen Büro auf dem Boden verteilt.

Das Ordnungsamt hat diese Form der Bezahlung aber nicht anerkannt und benachrichtigte den Autofahrer darüber, dass er seine Münzen abholen kann und das Verwarnungsgeld überweisen solle. Nachdem der Autofahrer nicht reagierte schickte das Ordnungsamt dem Mann einen Bußgeldbescheid über 33,50 Euro zu, darin waren einmal das "Knöllchen", ein Bußgeld über 20 Euro wegen Nichteinhalten der Zahlungsfrist sowie eine Zustellgebühr über 3,50 Euro enthalten.

Gegen diesen Bußgeldbescheid legte der Mann Einspruch ein, doch das Ordnungsamt wartet jetzt auf die Rücknahme dieses Einspruchs, weil das Bußgeld rechtens ist. Sollte der Autofahrer auf seinen Einspruch bestehen und die 33,50 Euro nicht bezahlen, so will das Amt die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeben.