Fahrer muss OP-Kosten für angefahrenen Hund zahlen - auch wenn sie Wert des Tieres übersteigen

Von Dörte Rösler
22. Juli 2014

Tiere sind keine Sachen. Das Amtsgericht München hat deshalb einen Autofahrer verurteilt, 1650 Euro für die Operation eines angefahrenen Hundes zu zahlen. Daran änderte auch nichts, dass der Hund bereits acht Jahre alt und gebrechlich war. Was zählt, ist der ideelle Wert.

Die Besitzerin hatte ihren Terrier-Mischling Pauli vor dem Shop einer Tankstelle angeleint. Ein anderer Fahrer übersah das Tier und erfasste es mit seinem Auto. Bei diesem Unfall zog Pauli sich mehrere Brüche und eine Bänderschädigung zu: Behandlungskosten 2200 Euro.

Der Fahrer weigerte sich zu zahlen. Pauli stamme aus dem Tierheim und habe nur 175 Euro gekostet. Zudem sei der Hund nicht sachgerecht angeleint gewesen.

Die Richter erkannten zwar eine Mitschuld der Halterin. Sie hätte Pauli bessern sichern müssen. An einer Tankstelle gelte jedoch das Gebot der erhöhten Rücksichtnahme. Und der Hund habe einen hohen ideellen Wert für die Besitzerin, so dass die Behandlungskosten ein Vielfaches des Sachwertes betragen dürfen.