TÜV Rheinland muss vorläufige Schadensersatzzahlungen von 5,7 Millionen Euro an PIP-Opfer leisten

Von Melanie Ruch
27. Januar 2014

Nachdem der TÜV Rheinland im Skandal um die gefährlichen Brustimplantate des französischen Herstellers PIP wegen der Verletzung seiner Kontrollpflichten vom Handelsgericht Toulon zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde, muss der TÜV nun insgesamt rund 1.700 betroffene Frauen mit je 3.400 entschädigen.

Das letzte Wort in dem Prozess ist allerdings noch nicht gesprochen. Der TÜV hatte Einspruch gegen das Urteil vor dem Berufungsgericht in Aix-en-Provence eingelegt. Damit dem Einspruch überhaupt stattgegeben werden kann, muss der TÜV nun diese vorläufigen Schadensersatzzahlungen leisten.

Sollte der TÜV den Berufungsprozess gewinnen, kann er das Geld von den Opfern zurückverlangen.