Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantworten

Hallo, nehmen wir an, ich habe eine Gesundheitsfrage wegen kurze Burn-out syndrom, dass eigentlich keine Diagnose i. d. Sinne ist, nicht wahrheitsgemäss beantwortet. Bei meisten Risiko LV steht, dass wenn festgestellt wird, dass wenn die Gesellschaft auch wüsste und seine Wiessen kein Einflüß über die Entscheidung hatte, dürfen die die Vers. nicht kündigen. Stimmt das?
Müss ich alle Ärzte u andere wie KH von Schweigepflicht entbinden oder ist besser, selbst die erforderliche Unterlagen einreichen? (Falls ich auch alle Fragen mit Gewiessen Beantworte). Danke für die Antworten

Antworten (1)

"Nehmen wir an..."? Geht ja schon gut los. Bei solchen Angelegenheiten sollte man die Fragen IMMER wahrheitsgemäß beantworten. Falls der "Schwindel" irgendwann auffliegt, ist man am A****.

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