Mutter kämpft um Ethikunterricht an der Grundschule: Klage vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen

Von Ingrid Neufeld
18. April 2014

Wer sich dafür entscheidet, seine Kinder ohne jede Konfession zu erziehen, hat deshalb noch lange keinen Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule. Eine Mutter klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht, damit das Land Baden-Württemberg verpflichtet werden sollte, Ethikunterricht an den Grundschule einzuführen. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied dagegen.

Die Richter urteilten, dass es keine Rolle spiele, dass Ethik erst in höheren Klassen angeboten werde. Sie sahen keine "verfassungswidrige Benachteiligung von konfessionslosen Grundschülern gegenüber jenen, die am Religionsunterricht teilnehmen".

Religion ist als Fach im Grundgesetz vorgeschrieben, Ethik dagegen nicht, so lautete die Begründung der Richter. Zudem gestanden sie dem Staat eine gewisse Gestaltungsfreiheit bezüglich Schulfächer zu. Grenzen sahen die Richter dabei im aktuellen Fall keineswegs überschritten.