Schneeballschlachten können böse enden - Versicherung zahlt nicht immer

Sach- oder Personenschäden werden ohne Haftpflichtversicherung teuer für den Verursacher

Von Alexander Kirschbaum
25. Januar 2013

Die derzeitige Winterlandschaft ist nicht nur schön anzuschauen, sondern verleitet auch zu Schnellballschlachten. Bei allem Spaß kann dieses auch böse Folgen haben, wenn im Eifer des Gefechts Sachen beschädigt werden, oder sich sogar Personen verletzen. Haftbar ist dabei immer der Verursacher. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Schaden nicht mutwillig verursacht wurde.

Haftung bei Sachschäden

Kinder, die mit Schneebällen Fensterscheiben einwerfen, haften erst ab einem Alter von sieben Jahren. Dann werden deren Eltern zur Kasse gebeten, allerdings nur, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Für Eltern ist es sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die alle Familienmitglieder im Schadensfall absichert.

Körperliche Verletzungen

Bei einer Schneeballschlacht kann es auch zu körperlichen Verletzungen kommen, ohne Haftpflichtversicherung wird das für den Verursacher teuer. Wenn der Schneeballwerfer denn identifiziert werden kann, das ist bei einer Massenschlacht nicht immer möglich. Die Versicherung des Verursachers ist letztendlich dafür zuständig, die Sachlage zu klären. Wenn der Täter unbekannt ist, muss der Geschädigte mit den Kosten leben.