Was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollte

Vor Abschluss einer Versicherung sollte man die Angebote mehrerer Anbieter miteinander vergleichen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. April 2010

Oftmals würde man irgendeine Versicherung erst dann abschließen, wenn man sie benötigt. Doch dies ist natürlich nicht möglich und auch bei einer Rechtsschutzversicherung muss einiges beachtet werden. Wenn nämlich der Schaden vor dem Abschluss der Versicherung eingetreten ist, dann übernehmen die Versicherungen auch nicht die anfallenden Kosten. So auch bei einem vorliegenden Fall.

Ein Mann kauft einen Gebrauchtwagen im Monat März bei einem Händler, schließt im Mai eine Rechtsschutzversicherung ab, die auch Vertragsrecht einschließt, und im Monat Dezember kommt es wegen Mängel am Auto mit dem Gebrauchtwagenhändler zu einem Rechtsstreit. Hier kann dann die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern, weil eine sogenannte Vorvertraglichkeit besteht, denn die eigentliche Ursache des Rechtsstreits war beim Kauf des Fahrzeuges gegeben und dieser Zeitpunkt lag vor dem Abschluss der Versicherung.

Aber meistens besteht auch in den Vertragsbedingungen eine Wartezeit von drei Monaten, damit wollen die Versicherungen versuchen einen vom Kunden vorher gewussten Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

Über abgedeckte Bereiche informieren und Anbieter vergleichen

Auch schließen die Rechtsschutzversicherungen nicht alle Fälle ein, so beispielsweise gibt es keine oder selten Versicherungen, die bei Scheidungen oder Unterhaltszahlungen die Kosten übernehmen. Meistens werden Versicherung im Bereich Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz angeboten und abgeschlossen, wobei man auch bestimmte Fälle einzeln abschließen kann.

Im letzten Herbst 2009 hat die Stiftung Warentest die Preise und Leistungen einmal überprüft und keine von den 45 untersuchten Versicherungen bekam die Note "sehr gut". Aber bei vielen Versicherungen erhält man telefonisch schon nähere Informationen, die sehr hilfreich sein können. Auch übernehmen manche Versicherung ein erstes Beratungsgespräch mit einem beauftragten Rechtsanwalt.