Redtube-Abmahnungen: Kritik am Vorgehen des Kölner Gerichts

Von Dörte Rösler
13. Dezember 2013

Im Fall der zweifelhaften Streaming-Abmahnungen auf dem Porno-Portal Redtube gerät nun auch die Kölner Justiz in die Kritik. Mehrere Anwälte werfen dem Landgericht vor, die Wohnadressen ihrer Mandaten unrechtmäßig herausgegeben zu haben. Anträge der Abmahn-Kanzlei wurden nur oberflächlich geprüft.

Erste Zweifel an der Seriosität der Abmahner kamen bereits beim Lesen der Kostenrechnungen auf. Wie sich nun herausstellt, hätte das Kölner Gericht eventuell gar nicht den Zugriff auf die Adressen der Nutzer erlauben dürfen. So haben einige Juristen in ihrer Begründung legales Streaming mit illegalem Filesharing verwechselt. Zudem besteht der begründete Verdacht, dass die IP-Adressen unrechtmäßig beschafft wurden.

Angesichts der hohen Zahl an Anträgen zur Herausgabe von Personendaten rechnen Beobachter mit einer weiteren Flut an Abmahnungen. Insgesamt wurden 62 Anträge durchgewinkt, in denen es um die Namen zu jeweils 400 bis 1000 IP-Adressen ging. Die Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen könnte also zehntausende Internetnutzer ins Visier nehmen.

Abmahnungen ernst nehmen

Auch wenn die Abmahnungen rechtswidrig sein könnten, sollten Betroffene die Schreiben jedoch nicht ignorieren. Wer sich von einem Anwalt vertreten lässt, muss zwar mit Kosten von 150 bis 200 Euro rechnen. Falls das Landgericht Köln die Adressen tatsächlich nicht hätte herausgeben dürfen, gibt es das Geld aber von der Staatskasse zurück.