Gericht deckelt Abmahngebühren für Filesharing auf 150 Euro

Von Dörte Rösler
20. August 2013

Der illegale Download von Filmen und Musik ist eine Urheberrechtsverletzung und wird entsprechend bestraft. Das Hamburger Amtsgericht hat die teils drastischen Abmahngebühren jetzt jedoch auf 150 Euro gedeckelt. Damit setzten die Richter das Ende Juni neu beschlossene Urheberrecht durch.

Für die Anwälte wird das Abmahnen künftig also weniger lukrativ. Wer privat Musiktitel herunterlädt, etwa von Online-Tauschbörsen, muss maximal 155,30 Euro zahlen. Das gilt allerdings nur für das erste Mal. Im Wiederholungsfall drohen höhere Gebühren, da die Abmahner dann einen höheren Gegenstandswert ansetzen dürfen.