Rechtlicher Rat wird teurer - Neue Gebührenordnung für Anwälte und Notare

Von Dörte Rösler
2. August 2013

Eine Scheidung war schon immer teuer. Seit dem 1. August 2013 müssen Eheleute aber noch mehr zahlen: Die Gebühren für Anwälte steigen um durchschnittlich 12 Prozent. Und auch die Prozesskosten steigen bis zu 18 Prozent. Das Gleich gilt für Notare. Wer eine Immobilie kauft oder sein Testament erstellt, muss rund 15 Prozent mehr für die Beurkundung zahlen.

Für den Mandanten oder Klienten macht sich die neue Gebührenordnung finanziell kräftig bemerkbar. Bei einer Scheidung mit einem Streitwert von 30.000 Euro steigen Rechnungen von Anwalt und Gericht um rund 600 Euro. Auch die Ablösung von alten Hypotheken im Grundbuch wird deutlich teurer. Ein Strafverfahren kann sich um fast ein Fünftel verteuern.

Die Justiz freut sich dagegen, endlich wieder Kosten deckend arbeiten zu können. Damit die Gerichte nicht so viel Geld aus der Landeskasse brauchen, sollen jetzt die Rechtsschutzversicherungen verstärkt zahlen. Diese wiederum schlagen die Kosten auf die Beiträge ihrer Kunden auf.