Bundesbeamte dürfen künftig kündigen - Pensionsansprüche bleiben bestehen

Von Dörte Rösler
11. Juli 2013

Fast unbemerkt hat der Bundesrat ein Gesetz durchgewunken, das an den Grundfesten des deutschen Beamtentums rüttelt. Galt bisher die Regel, dass Beamte dem Staat auf Lebenszeit treu bleiben müssen, so gibt es jetzt Schlupflöcher. Zumindest Bundesbeamte dürfen künftig in die Wirtschaft wechseln - und ihre vollen Pensionsansprüche mitnehmen.

In der Vergangenheit war der Ausstieg aus dem Staatsdienst nur bei weitgehendem Verzicht auf die Pension möglich. Entsprechend wenige Beamte haben sich deshalb zu diesem Schritt entschieden. Auf der anderen Seite haben die Bundesbehörden immer größere Probleme, um qualifiziertes Personal zu bekommen. Mit dem neuen Gesetz sollen also nicht die Privilegien der Beamten gestärkt werden. Vielmehr geht es darum, überhaupt neue Beamte zu finden. Und dies, so glauben alle Bundesparteien, sei nur durch flexiblere Arbeitsbedingungen möglich.

Um einen schnellen Wechsel zu vermeiden, haben die Politiker zudem gewisse Grenzen gesetzt. Die Beamtenpension gibt es erst nach sieben Dienstjahren, und auch in der Höhe ist sie für Kurzzeitbeamte gedrosselt.