Neues Menschenrechtsabkommen bezügliche Kinderrechte - Deutschland ist Vorreiter

Von Ingrid Neufeld
4. März 2013

Die UN-Kinderrechtskonvention hat durchgesetzt, dass sich Kinder und Jugendliche im Notfall an die Vereinten Nationen wenden können, etwa wenn es in ihrem Heimatland keine entsprechende Gerichtsbarkeit gibt. Dafür wurde ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention entworfen. Deutschland hat das Dokument ebenfalls unterschrieben und dieses Menschenrechtsabkommen verbindlich anerkannt.

Dieses Recht gilt auch für Kinder in Deutschland, die ebenfalls bei den Vereinten Nationen ihre Rechte einklagen können. Durch den Bundestag ging das Gesetz bereits im November und Ende Februar hinterlegte man die Ratifikationsurkunde bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York.

Deutschland hat damit in Europa und darüber hinaus in der ganzen Welt eine Vorreiterrolle was die Durchsetzung von Kinderrechten angeht. Deutschland hat innerhalb der ganzen Welt als dritter Staat dieses Menschenrechtsabkommen anerkannt und in Europa ist Deutschland sogar der erste Staat mit der Anerkennung dieses Abkommens.