Religiöse Symbole am Arbeitsplatz - Kreuzkette ist erlaubt

Von Max Staender
16. Januar 2013

Bevor sie ihren Angestellten religiöse Symbole wie den Turban oder eine Kreuzkette verbieten, sollten Arbeitgeber dies künftig genau prüfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun ein Grundsatzurteil gefällt, nachdem Angestellte eine Kette mit Kreuz am Arbeitsplatz tragen dürfen.

Im speziellen Fall ging es um eine 61-jährige Frau der Fluggesellschaft British Airways, welcher nun eine Entschädigung von 2000 Euro zusteht. Das Urteil begrüßte auch der britische Premierminister David Cameron und freute sich darüber, dass bei der Arbeit weiterhin religiöse Symbole getragen werden dürfen.

Die Klage einer Krankenschwester wurde dagegen abgewiesen, da sie schließlich ältere Menschen pflege und diese sich bei unbedachten Bewegungen an der Kette verletzen könnten.