BGH gibt grünes Licht für Embryo-Patente

Von Max Staender
29. November 2012

Der Bonner Neurobiologe Oliver Brüstle hat vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg im Streit mit der Umweltschutzorganisation Greenpeace erzielt. Zwar können hierzulande weiterhin keine aus Embryonen gewonnenen Stammzellen patentiert werden. Allerdings bleibt der Patentschutz von Brüstle bestehen, wenn die Stammzellen mit solchen Methoden gewonnen werden, wo die Embryonen nicht zerstört werden.

Inzwischen streiten sich Greenpeace und Brüstle seit einem knappen Jahrzehnt, als er sich ein auf Stammzellen basierendes Verfahren patentieren ließ. Damit gewann er bestimmte Stammzellen Nerven-Vorläuferzellen, welche er für die Parkinson- und Alzheimerforschung verwenden wollte.

Weltweit ist diese Stammzellenforschung umstritten, wobei sie auch ihre Vorteile hat. Wissenschaftler in vielen Ländern forschen beispielsweise daran, wie man durch die Verwendung von Stammzellen ganze Organe für den Menschen züchten kann.