Student tötet Säugling - Uni fordert Freispruch

Von Marion Selzer
31. Oktober 2012

Ein Student der Medizinischen Fakultät Münster sollte während seines Praktikums in einem Bielefelder Krankenhaus einem Neugeborenen Blut entnehmen. Statt einer Blutentnahme spritze der Student dem Säugling jedoch die von einer Krankenschwester vorbereitete Spritze mit Antibiotika. Diese war zur oralen Einnahme gedacht. Das Baby starb.

Die Richter vom Amtsgericht Bielefeld verurteilten den jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung zur Zahlung einer Geldstrafe. Gegen das Urteil legte der Beklagte Berufung ein. Studiendekan und Studienleiter der Uni Münster setzen sich für den Student ein und hoffen auf einen Freispruch. Schließlich sei dem Student der Fehler aufgrund mangelnder Sachkenntnis unterlaufen und das bereits ausgebildete Krankenpersonal trage die Hauptverantwortung für den Vorfall.