Diebstahl aus dem Schließfach in der Bank? Beweislast liegt beim Geschädigten

Von Marion Selzer
19. September 2012

Wer seine Wertsachen und sein Barvermögen vor Diebstahl sicher aufbewahrt wissen möchte, wählt nicht selten die Variante eines Schließfachs bei einer Bank seines Vertrauens. Kommt es da jedoch zu einem Diebstahl, muss der Kunde nachweisen, welche Werte ihm gestohlen worden sind. Nur dann muss die Bank den Schaden ersetzen.

Kunden sollten sich daher schriftlich bestätigen lassen, wenn sie etwas in das Fach legen, nur dann können sie auf Nummer sicher gehen, dass ihnen der Verlust auch ersetzt wird.