Klarheit bei Testament unter Ehegatten

Von Marion Selzer
19. März 2012

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Ehepartner einem gemeinschaftlichen Testament auch später dazutreten darf. Einzige Bedingung hierfür ist das Einverständnis des zuvor unterschriebenen Partners.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der bereits vor mehr als 40 Jahren ein Testament gemeinsam für sich und seine Frau aufgesetzt hatte. Seine Ehefrau unterschrieb den Vertrag erst sechs Jahre später. Sie setzten sich dabei gegenseitig als Erbe ein und dann ihre zwei Kinder. Die Frau starb und der Witwer heiratete 2008 erneut. Mit der neuen Partnerin wurde ebenfalls ein Testament aufgesetzt, bei dem sich beide gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Als der Mann starb, kam es zwischen den Kindern aus erster Ehe und der Zweitehefrau zu einem Erbstreit. Nach Ansicht der Richter wurde das Testament mit der Erstfrau gemeinschaftlich aufgesetzt und konnte daher nach ihrem Tod nicht mehr abgeändert werden. Die Kinder sind daher die rechtmäßigen Erben.