Mofafahren kann verboten werden

Beamte sehen sich genötigt, einem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis zu entziehen

Von Marion Selzer
24. Oktober 2011

Auch wenn man zum Fahren eines Mofas hier zu Lande eigentlich keinen Führerschein besitzen muss, kann einem ein Fahrverbot seitens der Verkehrsbehörde erteilt werden, so das Verwaltungsgericht in Mainz. Und zwar ging es im betreffenden Fall um einen Mann, der den Ordnungshütern wegen seines Fahrverhaltens mit dem Mofa schon seit längerem negativ aufgefallen war.

Absichtliches Fehlverhalten

Schon des Öfteren hatte der Mofafahrer gegen Gesetze des Straßenverkehrs verstoßen, den Verkehr behindert und sogar Straftaten wie

begangen. Sein Verhalten toppte der Fahrer mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Ich fahre so, um Sie zu nerven". Dies sahen die Beamten als Zugeständnis seiner Absicht sich entsprechend zu verhalten.

Tauglichkeit für den Straßenverkehr

Trotz Bestrafungen wie Bußgelder änderte der Fahrer sein Verhalten nicht, daher forderten die Ordnungshüter ihn zu einem medizinisch-psychologischem Gutachten auf, bei dem geklärt werden sollte, ob er für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sei. Nachdem er dieser Forderung nicht nachgekommen war, sahen sich die Beamten genötigt, ihm die weitere Nutzung des Mofas zu untersagen. Die Richter aus Mainz bestätigten diese Vorgehensweise als rechtlich korrekt.

In Deutschland brauchen Menschen, die nach dem ersten April 1965 geboren sind, zum Fahren eines Mofas eine nicht mit dem Führerschein gleichzusetzende Prüfbescheinigung, früher Geborene benötigen diese jedoch nicht.