Der Trick mit den Warnschildern - die meisten sind nicht rechtskräftig

"Für Garderobe keine Haftung" - dieser Satz gilt nur, wenn man seinen Mantel nicht abgeben muss

Von Thorsten Hoborn
27. August 2010

In Deutschland gibt es Schilder so weit man sehen kann. Doch Fakt ist, dass die meisten von ihnen (Straßenverkehrsschilder ausgeschlossen) oft jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehren. Dennoch wird alles beschriftet und gekennzeichnet, um den Betrachter zu verwirren und sich einen Vorteil zu verschaffen.

Beispiele für Haftungsschilder

Zum Beispiel ist das Schild "Für Garderobe keine Haftung" nicht pauschal rechtskräftig. Denn hat ein Gast keine andere Wahl, als seinen Mantel abzugeben, hat der Inhaber des Etablissements auch für Diebstahl zu haften.

Ob ein Grundstücksbesitzer vor einem gefährlichen Hund warnt oder nicht, der Briefträger hat keine Wahl, er muss die Post zustellen, somit haften Besitzer stets für die Schäden ihre Haustiere.

Beispiele im Supermarkt

Keine Kassiererin hat das Recht, ihre Handtasche zu filzen, auch wenn der Filialleiter des Supermarktes ein Schild aufgehängt hat. Durchsuchungen sind in jeglicher Form nur in konkreten Verdachtsfällen zuzulassen.

Und wer eine Warenverpackung öffnet, muss das Produkt nicht in jedem Fall kaufen. Sollte die Verpackung beschädigt werden, muss ein Kunde maximal die Kosten zahlen, die entstehen würden, diese wieder zu reparieren.

Also achten sie auf die Schilder in ihrer Umgebung vergessen sie nicht, zu hinterfragen.