Patienten haben bei Kunstfehlern nur geringe Chancen vor Gericht

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. Januar 2006

Vor Gericht setzen sich Patienten die einen Arzt wegen eines Kunstfehlers anklagen nur selten durch. In dem Jahr 2005 wurde beispielsweise an dem Landgericht Leipzig von 75 Verfahren wegen ärztlicher Kunstfehler nur ein Verfahren zu Gunsten des Klägers entschieden. Nur 27 Fälle endeten mit einem Urteil, bei dem Rest wurde die Klage zurückgezogen oder ein Vergleich geschlossen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegen die Hauptgründe für diese Situation in der schwierigen Beweislast, da der Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss.