Arzt muss Patienten nicht über seltene Risiken aufklären

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. März 2010

Im Normalfall wird der Patient vor einem Eingriff über mögliche Risiken von seinem behandelnden Arzt aufgeklärt. Aber wenn es sich um äußerst seltene Risiken handelt, braucht er dies nicht tun, so dass auch eventuell eine andere Behandlungsmethode, die aber nicht diesen Erfolg haben wird, ausgeschlossen wird.

Bei einem Fall hatte ein Zahnarzt seiner Patientin empfohlen, sich einen Zahn, bei dem die Wurzelspitzen stark entzündet waren, entfernen zu lassen. Beim Ziehen aber wurde der Zungennerv dauerhaft geschädigt, so dass anschließend die Patientin den Arzt wegen mangelnder Aufklärung verklagte.

Doch das Oberlandesgericht in Köln hat die Klage abgewiesen, weil laut Gutachten das Risiko einer Nervenschädigung bei einem solchen Eingriff nicht typisch und äußerst gering sei, so dass der Arzt dies nicht vorher erwähnen muss. Weiterhin sei er auch nicht verpflichtet gewesen eventuell eine andere Behandlung, die weniger Erfolg verspricht, in Aussicht zu stellen.