Besser klug twittern, um Klagen zu vermeiden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
11. Dezember 2009

Rechtsexperten kennen noch keine juristischen Schwierigkeiten mit Twitter, doch warnen sie jetzt schon vor unbedachtem Handeln auf der populären Privatnachrichtenseite. Aus anderen Internetfällen kann man lernen. Beispielsweise sollten Markennamen als Profilname vermieden werden, wenn dann mit deutlichem Kritikzusatz. Auch wer illegale Inhalte postet, sollte sich davon deutlich distanzieren, um nicht als verfassungswidrig zu gelten.

Auf keinen Fall sollten Informationen des Arbeitgebers bei Twitter veröffentlicht werden. Wer am Arbeitsplatz twittert, hat in der Regel jedoch nichts zu befürchten, insofern der Arbeitgeber auch kurze Privattelefonate toleriert. Auch zu Reibungspunkten kann es kommen, wenn man im Namen prominenter Persönlichkeiten twittert, denn Namensanmaßung ist strafbar.

Eine ebenso häufige Falle sind die Benutzerbilder, die Urheberrechte nicht verletzen dürfen. Eine Abmahnung wegen eines kleinen Bildchens wäre ärgerlich. Das Weitertweeten ist generell erlaubt und auch Praxis, das Urheberrecht ist hier nicht gefährdet. Wird jedoch eine große Menge an gesammelter Daten woanders weitergepostet, kann dies schon anders ausgehen. Frohes Tweeten!