Bei Behandlungsfehler an ihrem Kind erhält die Mutter kein Schmerzensgeld

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. November 2009

In der Monatszeitschrift "Deutsches Recht" wird von einem Urteil des Oberlandesgerichts in Naumburg an der Saale berichtet, wonach einer Mutter bei einem Behandlungsfehler an ihrem Kind kein Schmerzensgeld zusteht.

Die Mutter hatte, nachdem vom behandelnden Arzt bei ihrem Kind eine falsche Diagnose gestellt wurde, auch körperliche und seelische Schmerzen erlitten, so dass sie ein Schmerzensgeld verlangt hatte. Im Urteil des Gerichtes hieß es aber, dass nur unter ganz besonderen Voraussetzungen auch für enge Angehörige ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, so beispielsweise bei einem Schock durch die Nachricht des Todes eines Familienmitglieds, den ein Dritter verschuldet hat. Bei dem vorliegenden Fall war aber diese Bedingung nicht gegeben.