Laub auf Gehwegen, wer muss reinigen?

Hausbesitzer bzw. Mieter stehen meist in der Pflicht die Gehwege von Laub zu befreien

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Oktober 2009

Der Herbst steht vor der Tür und somit verlieren auch die Bäume ihr Blätterkleid. Doch wer ist eigentlich für die Entsorgung des Laubs auf den Gehwegen und Straßen zuständig? Im Prinzip erst einmal die Stadt oder Gemeinde, doch die geben die Pflicht an die Hausbesitzer meistens weiter.

Zuständigkeit ist im Mietvertrag festzuhalten

Die Hausbesitzer können, wenn sie das Haus oder die Wohnungen darin vermieten, diese Pflicht an die Mieter weitergeben, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde, doch sollte der Besitzer dies auch überprüfen. Bei der Reinigung muss man auf aber auf jeden Fall auf freie Straßenrinnen und Gullys achten, damit diese nicht durch das Laub verstopft werden. Das Laub ist ordnungsgemäß zu beseitigen, manche Gemeinden bieten dafür auch bestimmte Sammelaktionen, beziehungsweise Abholtermine an.

Eine mehrmalige tägliche Reinigung ist aber nicht erforderlich, weil man dies keinem zumuten kann, deshalb sollte jeder Fußgänger in dieser Zeit sich vorsichtig auf den Gehwegen bewegen. Öffentliche Wege werden aber immer von der Stadt gereinigt.

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