Mehr Kindergeld, mehr Kontrollen am Flughafen - neue Regeln ab September

Wir erklären, was Sie über die neuen Regelungen ab 1. September 2015 wissen müssen

Von Dörte Rösler
1. September 2015

Ab September können sich Familien und manche Beschäftigte über mehr Geld freuen. Flugreisende sollten sich auf zusätzliche Kontrollen einstellen, und neue EU-Vorgaben für Abgase und Heizungen treten in Kraft. Die Regeln im Detail:

Mehr Kindergeld - rückwirkend ab Januar

Im 1. September überweist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erstmals vier Euro Kindergeld mehr - pro Kind und Monat. Nachdem der Bundestag die Anhebung bereits im Juni beschlossen hatte, folgte im Juli die Bestätigung durch den Bundesrat. Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. Januar, bis zum Oktober erfolgt eine entsprechende Sonderzahlung.

Mehr Lohn in einigen Branchen

Der September bringt auch für rund 174.000 Beschäftigte im Innendienst von Versicherungsunternehmen mehr Geld. Dabei handelt es sich um die erste Studie einer Tariferhöhung, die im Mai vereinbart wurde. Zunächst erhalten die Arbeitnehmer 2,4 Prozent mehr Lohn, ab Oktober 2016 folgt eine weitere Lohnsteigerung.

Auch Azubis im Bäckerhandwerk bekommen einen finanziellen Zuschlag. Je nach Lehrjahr steigt der Lohn von 4,4 bis 5,8 Prozent.

Mehr Kontrollen am Flughafen

Das Sicherheitspersonal am Flughafen muss ab dem 1. September strenger kontrollieren. Zusätzlich zu den üblichen Überprüfungen schreibt die EU nun stichprobenartige Tests auf Sprengstoffspuren vor.

Dazu müssen Flugreisende etwa mit ihren Händen über einen Scanner wischen. Dieser analysiert, ob der Betreffende Kontakt zu Sprengstoff hatte. Mit zusätzlichen Wartezeiten müssen Passagiere nach Angaben der Flughafenbetreiber nicht rechnen.

Strengere Abgasnorm für Autos

Neuwagen müssen ab sofort die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Da die Hersteller auf die Verschärfung der Regeln seit langem eingestellt sind, müssen Käufer allerdings keine Konsequenzen fürchten. Im Grunde endet aktuell nur eine Übergangsfrist zum Nachrüsten älterer Modellreihen.

Energielabel-Pflicht für Boiler und Heizungen

Im September werden Energielabel für Heizkessel und Geräte zur Warmwasserbereitung Pflicht. Die EU-Vorgabe betrifft

  • Gas,
  • Elektro- und
  • Ölheizungen sowie
  • Boiler und
  • Wärmepumpen.

Auch Kombinationsverbundsysteme müssen künftig ein Label tragen, an dem Käufer die Energieeffizienzklasse ablesen können. Zugelassen sind dann nur noch Geräte mit den Klassen A bis G.

Bis zum 26. September dürfen die Hersteller noch Geräte ohne Label ausliefern. Die Lagerbestände von Händlern dürfen auch über diese Frist hinaus verkauft werden.