Neue Gesetze ab Mai - Frauenquote, mehr Infos in Immobilienanzeigen und Hilfe für Azubis

Ab Mai treten drei Gesetze in Kraft, die Frauen, Auszubildenden und Wohnungssuchenden das Leben einfacher machen sollen

Von Dörte Rösler
4. Mai 2015

Im Mai können Frauen, Azubis und Wohnungssuchende sich nicht über das schöne Wetter freuen - der Wonnemonat bringt auch einige gesetzliche Neuerungen mit sich. Verbesserungen gibt es etwa für Jugendliche, die bisher vergeblich einen Ausbildungsplatz gesucht haben. Und mit der Frauenquote bekommen weibliche Bewerber Vorrang bei neuen Jobs.

Frauenquote - für die Führungsebene

Im öffentlichen Dienst muss bei Neubesetzungen ab sofort eine Frauenquote von 30 Prozent beachtet werden. Männer, die bereits einen Posten sicher haben, dürfen diesen selbstverständlich behalten. Falls unter den Bewerbern für freie Posten nicht ausreichend Frauen dabei sind, darf aber kein Mann nachrücken.

Ziel des Gesetzes ist es, vor allem die Führungsebene mit mehr Frauen zu besetzen. Für die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen greift die Regelung aber erst ab 2016.

Der Mittelstand darf die Frauenquote im Management selbst festlegen. Da die Zahlen öffentlich gemacht werden müssen, entsteht allerdings ein sozialer Druck auf die Firmen.

Assistierte Ausbildung

Trotz freier Lehrstellen gibt es eine große Zahl an Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz bekommt. Grund: Die Firmen halten die Bewerber für nicht ausbildungsfähig. Speziell diese jungen Menschen bekommen nun Hilfe.

Die "Assistierte Ausbildung" erfolgt mit regulären Arbeitsverträgen und Vergütungen. Bei Problemen hat jeder Jugendliche aber einen sogenannten Ausbildungsassistenten, der ihn berät und begleitet.

In der Praxis soll die Assistierte Ausbildung aber nicht nur Jugendlichen helfen. Auch die Betriebe profitieren, weil sie in der Kooperation mit den Auszubildenden und der Berufsschule unterstützt werden. Erste Modellversuche verliefen erfolgversprechend.

Mehr Infos in Immobilien-Inseraten

Die Inserate für Immobilien sind bereits mit der Energieeinsparverordnung 2014 aussagekräftiger geworden. Ab sofort müssen Makler, Vermieter und Verkäufer mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die erforderlichen Infos nicht in die Anzeige setzen. Dazu gehören:

  • Baujahr des Hauses,
  • Endenergiewert und
  • Energieträger der Heizung.

Wenn bisher kein Energieausweis für die Immobilie erstellt wurde, muss dieser spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden.