Neue Regeln ab 2015 - für Immobilien und Finanzen

Garantiezinsen, Provision für Beratungsleistungen, Maklerprovision - das ändert sich 2015

Von Dörte Rösler
29. Dezember 2014

Im Jahr 2015 treten einige Regeln zu den Finanzen inkraft, die sich unmittelbar im Portemonnaie von Verbrauchern bemerkbar machen.

Ein Überblick

Garantiezins

Nach dem Zinsrutsch 2011 senken Lebens- und Rentenversicherungen erneut ihre Garantiezinsen. Ab dem 1. Januar beträgt die garantierte Rendite für Versicherte und Inhaber von Rentenpolicen nur noch 1,25 Prozent. Das sind 0,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.

Allerdings: der Garantiezins bezieht sich lediglich auf den Sparanteil der Prämien. Wenn der Anbieter gut wirtschaftet, kommt noch eine Überschussbeteiligung dazu.

Bausparen

In den vergangenen Jahren galt beim Bausparen: Wer einen Vertrag abschloss, musste Provision bezahlen. Auch für Online-Verträge ohne Beratungsleistung verlangten die Bausparkassen eine Gebühr. Um diese Kosten zu umgehen, haben viele Sparer mit ihrem Vermittler einen Erlass ausgehandelt.

Dabei bewegten sie sich in einer rechtlichen Grauzone, denn individuelle Absprachen waren von der BaFin verboten. Das ändert sich nun. Ab dem 1. Januar dürfen Kunden einen Erlass der Provision aushandeln. Speziell bei Online-Abschlüssen ohne Beratung dürften so mehrere Hundert Euro Ersparnis drin sein.

Maklerprovision

Bereits seit geraumer Zeit tüftelt die Regierung an einer neuen Regelung zur Maklerprovision. Im Frühjahr 2015 soll das sogenannte Bestellerprinzip nun bundesweit in Kraft treten. Wer einen Makler beauftragt, muss demnach die Kosten selbst tragen.

Nachteilig ist dies vor allem für Vermieter, die nach Schätzung von Experten künftig öfter auf den Dienst von professionellen Vermittlern verzichten werden. Mieter sollten jedoch aufpassen, dass ihnen die Kosten nicht in anderer Weise aufgebürdet werden, etwa als Abstandszahlungen.