Ohne Brille Vertrag ungelesen unterzeichnet - 70-Jährige muss nicht zahlen

70-jährige Sozialhilfeempfängerin hatte sich auf die Auskünfte eines Mitarbeiters des Fitnessstudios verlassen

Von Ingo Krüger
31. Oktober 2014

Wer irrtümlich einen Vertrag unterschreibt, die einen anderen Inhalt hat als verabredet und gedacht, kann die Übereinkunft erfolgreich anfechten. Das hat nun das Amtsgericht (AG) München entschieden (Az.: 271 C 30721/13).

Brille fehlte für das Kleingedruckte

Im konkreten Fall hatte eine 70-jährige Sozialhilfeempfängerin vermeintlich ein zweiwöchiges, günstiges Testangebot in einem Fitnessstudio in München angenommen. Doch statt der in einem Werbeflyer angepriesenen 19,90 Euro sollte sie für ein Basispaket über 64 Wochen fast 16 Euro pro Woche und 49 Euro für ein Startpaket zahlen.

Sie hatte bei der Unterzeichnung des Vertrages ihre Brille vergessen und sich dabei auf die Auskünfte eines Mitarbeiters des Fitnessstudios verlassen. Dieser hatte ihr auch auf mehrmaliges Nachfragen zugesichert, dass sie das günstige Angebot unterzeichnet habe. Erst zu Hause bemerkte die Frau den Fehler. Doch das Studio weigerte sich, den Vertrag zu annullieren und forderte unter anderem sämtliche Beiträge für die Restlaufzeit und das Startpaket, insgesamt 1130 Euro.

Fehler auf beiden Seiten

Da die 70-Jährige nicht zahlte, klagte der Betreiber des Fitnessstudios vor dem Amtsgericht München. Dort erhielt die Münchnerin von der zuständigen Richterin jetzt Recht. Sie muss nichts bezahlen. Auf beiden Seiten hätten Fehler vorgelegen, so die Richterin.