Haftung bei Nachbarschaftshilfe - Handwerker muss nach Stromschlag Schadensersatz zahlen

Von Ingo Krüger
18. August 2014

Nachbarschaftshilfe kann teuer werden. Bei einem dabei verschuldeten Unfall ist die Haftung nicht ausgeschlossen, ein Schadensersatz die Folge. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden (Az.: 5 U 311/12).

Im vorliegenden Fall hatte ein Fassadenarbeiter einen Stromschlag erhalten, weil ein Nachbarschaftshelfer eine Außenlampe fehlerhaft angebracht hatte. Die Montage war unentgeltlich auf Bitte der im Haus wohnenden Vermieterin des Anwesens erfolgt. Der damals 46 Jahre alte Mann erlitt einen hypoxischen Hirnschaden und ist heute zu 100 Prozent behindert und umfassend pflegebedürftig.

Um Hilfe bittende Vermieterin habe auf Rechtsbindungswillen des Helfenden schließen können

Nach Angaben des Gerichts hatte der Nachbar, der ein berufserfahrener Elektriker ist, übersehen, dass ein Nagel im Haus den Schutzleiter des Lampenkabels durchtrennt hatte und das Gehäuse der Leuchte Strom führte. Die Vermieterin habe aber auf seine Fachkenntnisse vertraut. Bei ihrem Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass der Mann haftpflichtversichert sei. Die um Hilfe bittende Frau habe demnach auf einen Rechtsbindungswillen des helfenden Nachbarn schließen dürfen, der sich auch auf die Haftung von Schäden an Dritten erstrecke.

Der Geschädigte fordert von dem Nachbarschaftshelfer nicht nur Schadensersatz, sondern auch 600.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine lebenslange monatliche Rente. Über die Höhe der Ansprüche wird nun vor dem Landgericht Koblenz verhandelt.