Lenkrad muss nicht mehr an landesübliche Gepflogenheit angepasst werden

Von Max Staender
24. März 2014

Den Bürgern der EU-Ländern darf ab sofort nicht mehr vorgeschrieben werden, dass sie ihre Fahrzeuge umrüsten müssen, um sie den landeseigenen Gewohnheiten anzupassen. Dies hat nun der Europäische Gerichtshof bezüglich der Rechts- und Linkslenkerregelung entschieden.

Im konkreten Fall geht es um bestimmte Regelungen in Litauen sowie Polen, wo Rechtsverkehr herrscht und britische Bürger bei dem Umzug in diese Länder ihre Autos vor der Zulassung und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr umrüsten müssen. Da dies jedoch eine Beschränkung des freien Warenverkehrs sei, hat die EU-Kommission gegen diese Vorschrift geklagt und vom Gerichtshof Recht bekommen, da sich solche Regeln nicht aus der EU-Gesetzgebung ableiten lassen und damit unrechtmäßig sind.