Europäischer Gerichtshof erlaubt freies Verlinken im Internet

Von Dörte Rösler
18. Februar 2014

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Links auf öffentlich einsehbare Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Damit können Webseiten oder einzelne Nutzer weiterhin den Inhalt von Zeitungsartikeln verlinken - ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.

Im verhandelten Fall hatte die schwedische Zeitung Göteborgs-Posten geklagt, weil die Medienbeobachtungsagentur Retriever Sverige ihre Artikel ohne vorherige Genehmigung verlinkte. Die Journalisten betrachteten den Link als neue Form der Veröffentlichung und sahen dadurch ihre Urheberrechte verletzt.

Der EuGH erklärte, die Verlinkung von Artikeln sei zwar im rechtliche Sinne eine Wiedergabe von geschützten Inhalten - das gelte aber nur, wenn sie für ein neues Publikum bestimmt sei. Bei frei zugänglichen Zeitungsartikeln seien auch die Nutzer andere Webseiten Teil der angestrebten Öffentlichkeit.

Eine Grenze für die freie Verlinkung stellen dagegen Pay-Walls dar. Wenn der Urheber den Zugang zu seinen Artikeln von vornherein beschränkt, dürfen Dritte die Inhalte nur mit Genehmigung wiedergeben.