Belgien erlaubt Sterbehilfe für todkranke Kinder und Jugendliche

Von Dörte Rösler
14. Februar 2014

Das belgische Parlament hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, mit der Sterbehilfe auch für todkranke Minderjährige möglich ist. Bei Erwachsenen ist die aktive Sterbehilfe bereits erlaubt. Die Ausweitung auf Kinder und Jugendliche war umstritten. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss noch König Philippe unterschreiben.

Große Mehrheit für Gesetzesänderung

Nach einer heftigen Debatte fiel die Entscheidung der Abgeordneten mit klarer Mehrheit: 86 stimmten für die Gesetzesänderung, 44 dagegen, 12 enthielten sich. Damit haben in Belgien nun auch Minderjährige das Recht, sich durch eine tödliche Injektion von unheilbarem Leiden befreien zu lassen.

Bevor der Arzt den Mix aus Anästhetikum und Muskelrelaxans verabreichen darf, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben der Zustimmung der Eltern ist ein medizinisches Gutachten erforderlich, das dem Kind unerträgliches Leiden bestätigt. Außerdem muss ein Psychologe in einem Gutachten die Urteilsfähigkeit des Minderjährigen bestätigen.

Nach Umfragen unterstützen drei Viertel der Belgier die neue Regelung. Kirchenverbände, Teile der Ärzteschaft und Patienten-Organisation wehren sich jedoch gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Befürworter des Gesetzes sehen darin jedoch einen Akt der Menschlichkeit - und betonen, dass die jungen Patienten, ihre Ärzte und Familien nun endlich aus der Illegalität geholt werden.