Rechte, Pflichten und Straffälligkeiten von Jugendlichen

Ich hab keine Ahnung was das ist. kann jemand helfen? grüßle. ani

Antworten (4)
Wow danke

Hat mir voll geholfen. und Pflichten und Straffälligeit?

Da kann ich dir zumindestens mal zu rechte helfen

Mit der Vollendung des 12. Lebensjahres setzt die beschränkte Religionsmündigkeit ein. Das Kind kann nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ein Kinobesuch ist bis 22 Uhr gestattet, wenn die vorgezeigten Filme zur Vorführung vor Kindern und Jugendlichen dieses Alters freigegeben sind.

Mit Vollendung des 13. Lebensjahres dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen maximal 2 oder 3 Stunden mit bestimmten Hilfsleistungen beschäftigt.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres steht den Jugendlichen die Entscheidung darüber zu (uneingeschränkte Religionsmündigkeit), nach welchem religiösen Bekenntnis sie sich richten. Jugendliche sind strafrechtlich bedingt verantwortlich, soweit sie zur Tat die erforderliche Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit besaßen. In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhalten Jugendliche das Beschwerderecht. Jugendliche können, soweit nicht Vollschulpflicht besteht, in einem Berufsausbildungsverhältnis oder außerhalb dessen maximal 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich mit leichten für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt. Mit dem Eintritt in das Jugendlichenalter verlieren Jugendliche den strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. Für die Jugendvertretung im Betriebsrat erhalten Jugendliche das aktive und passive Wahlrecht.

Mit Vollendung des 15. Lebensjahres gilt die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge zu führen, für die eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist. Fünfzehnjährige dürfen berufsmäßig beschäftigt werden, jedoch nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Der Jahresurlaub beträgt für fünfzehnjährige Arbeitnehmer mindestens 30 Werktage.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können Jugendliche ein Testament errichten. Vor Gericht können Jugendliche nun als Zeugen vereidigt werden. Auf Antrag beim Vormundschaftsgericht erlangen Jugendliche im Alter von 16 Jahren die Ehemündigkeit, wenn der zukünftige Ehegatte volljährig ist. Für Mädchen und Jungen endet mit Vollendung des 16. Lebensjahres der strafrechtliche Schutz gegen den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Ab dem Alter von 16 Jahren beginnt für Jugendliche die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises. Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen M und A 1 (zweirädrige Klein- und Leichtkrafträder) sowie der Klasse S (dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge). Der/die 16-jährige Jugendliche erwirbt das aktive Wahlrecht für die Kommunalwahlen in einigen Bundesländern und für die Vertreterversammlung bei den Sozialversicherungsträgern. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres ist den Jugendlichen ein Kinobesuch bis 24 Uhr gestattet, wenn die vorgezeigten Filme zur Vorführung vor Kindern und Jugendlichen dieses Alters freigegeben sind. Es darf ihnen ferner die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr gestattet werden. Für 16-jährige endet das Verbot zum Aufenthalt in Gaststätten. Ferner endet das absolute (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten) Verbot zur Verabfolgung von alkoholischen Getränken. Das Bundesjagdgesetz sieht die Möglichkeit vor, Jugendlichen von 16-18 Jahren einen Jugendjagdschein zu erteilen. Vor den Sozialgerichten erlangt der/die 16-jährige Jugendliche bedingte Prozessfähigkeit.

Mit vollendetem 18. Lebensjahr wird der/die Jugendliche volljährig. Sie erlangen damit die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit, die uneingeschränkte Ehemündigkeit, ferner die uneingeschränkte Testierfähigkeit.
Mit der Volljährigkeit verbunden ist das aktive und passive Wahlrecht zum Bundestag, zu den Länder-, Gemeinde- und Kreisvertretungen, der Beginn der allgemeinen Wehrpflicht für Männer, der Beginn der Dienstpflicht für Männer in der Bundespolizei oder in einem Zivilschutzverband, ferner der Beginn der Pflicht für Frauen zu zivilen Dienstleistungen im Sanitäts- und Heilwesen, wenn im Verteidigungsfall der Bedarf nicht durch freiwillige Kräfte gedeckt werden kann.
Volljährige sind für den angerichteten Schaden uneingeschränkt verantwortlich und damit deliktfähig. Sie sind prinzipiell strafmündig, doch können die Bestimmungen des Jugendstrafrechts noch Anwendung finden, wenn sie zurzeit der Tat reifemäßig einem Jugendlichen gleichstanden.
Volljährige haben das aktive und passive Wahlrecht für den Betriebsrat, ferner das passive Wahlrecht für die Vertreterversammlung bei den Sozialversicherungsträgern, sowie die Prozessfähigkeit.
Volljährige sind zugelassen zu Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und haben die uneingeschränkte Erlaubnis zur Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen. Zum 1. September 2007 trat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. Gleichzeitig wurde der § 10 Jugendschutzgesetz verschärft: In Gaststätten, Verkaufsstellen oder in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Es besteht ein absolutes Rauchverbot für unter 18-Jährige in der Öffentlichkeit.
Beendet sind außerdem: der strafrechtliche Schutz gegen Kindesentziehung, der Schutz gegen jugendgefährdende Trägermedien, der strafrechtliche Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, der strafrechtliche Schutz gegen bestimmte fremdbestimmte sexuelle Handlungen, der strafrechtliche Schutz gegen die Verbreitung pornografischer Schriften, Schutzmaßnahmen in Familienpflege und in Einrichtungen.
Mit der Volljährigkeit sind erlaubt: die Möglichkeit des Erwerbs von Fahrerlaubnissen der Klassen A bei stufenweisem Zugang (mittelschweres Kraftrad), B (PKW) und C (leichterer LKW), die Möglichkeit, eine Waffenbesitzkarte und einen Munitionserwerbschein zu erlangen. Abgesehen von den bundesrechtlichen Vorschriften sind nach Landesrecht zugelassen: der Kauf von bestimmten pyrotechnischen Gegenständen (im Wesentlichen Kleinfeuerwerkskörper), das Abfeuern von Knallkörpern bestimmter Stärke.

Was jetzt zB Straffälligkeit bedeutet

Danke mal im vorraus

Hey..

Was genau willst du denn darüber wissen? MFG

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