26. Juni 2009
Von Viola Reinhardt
Der Sommer ist da und das Leben spielt sich viel draußen ab. Oft unbewusst handelt man sich durch ein gesetzliches Unwissen gewaltigen Ärger ein, besonders auch dann, wenn es den einen oder anderen Nachbar gibt, der nicht ganz so genießbar ist. Damit man die warme Jahreszeit unbeschwert genießen kann, sind hier einmal die wichtigsten Sommer-Urteile zusammengestellt.
Darf man Äpfel und Co vom Baum an der Grundstücksgrenze alleine ernten?
Nein. Wächst ein Obstbaum direkt an der Grenze eines Grundstücks, dann sind beide Parteien im Recht zu ernten. Dass gilt besonders auch dann, wenn die Äste weit in das anderweitige Grundstück hineinhängen.
(BGH, Az. V ZR 33/04)
Muss man ein ständiges Hundebellen vom Nachbarn ertragen?
Nein. Grundsätzlich muss man Lärm von Tieren hinnehmen, allerdings gilt das nur, wenn sie außerhalb der Ruhezeiten ihre Töne von sich geben. Hilft ein Bitten nicht, dann kann folgendes Gerichtsurteil vielleicht weiterhelfen.
(OLG Köln, Az. 12 U 40/93)
Ist es erlaubt auf dem Balkon Sex zu haben?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, allerdings gilt dass nur so lange, wie andere Nachbarn davon nichts mitbekommen. Diese könnten in ihrem Schamgefühl verletzt werden und somit auch der ganze Hausfrieden gestört werden.
(AG Bonn, Az. B C 209/05)
Darf man in seiner Laube übernachten?
Ja, das ist durchaus erlaubt, sofern es sich nur um ein gelegentliches Übernachten handelt. In der Regel sind Lauben mit einer maximalen Größe von 24qm erlaubt und die eignen sich nicht für ein dauerhaftes Wohnen.
(OLG Naumburg, Az. 13 U 111/00)
Den Nachbar stört es wenn man auf dem eigenen Balkon raucht. Erlaubt?
Ja, man darf auf seinem Balkon rauchen, selbst dann, wenn sich der Nachbar dadurch belästigt fühlt. Der Balkon gilt als Teil der Wohnung und das Rauchen als vertragsgemäßer Gebrauch.
(AG Wenningsen, Az. 9 C 156/01)
Quakende Frösche gehen einem auf die Nerven. Muss man die ertragen?
Ja. Zwar ist es nicht jedermanns Sache die Natur so hautnah erleben zu können, doch geschützte Frösche dürfen nur durch die Naturschutzbehörde entfernt werden. Eigenmächtiges handeln kann da ganz schön ins Auge gehen.
(BGH, Az. VZR 82/91)
Der Nachbar hat obszöne Gartenzwerge aufgestellt. Muss man die dulden?
Nein. Zeigen sich die Gartenzwerge mit einem ausgestreckten Mittelfinger oder auch einem blanken Po, dann muss man das nicht dulden.
(AG Grünstadt, Az. 2a C 334/93).
Aber: Stehen die frechen Wichte schon jahrelang im Garten, dann kann man nichts mehr dagegen tun, weil das wiederum unter Gewohnheit fällt.
(LG Hildesheim, Az. 7 § 364/99)
Darf man seine Teppiche innerhalb des Gartens ausklopfen und somit säubern?
Man hat viele Teppiche und die möchte man im Garten von Staubflocken befreien. Eine Aktion, die dem Nachbarn nicht gefällt, aber hinnehmen muss, da es sich nicht um eine wesentliche Verschmutzung handelt.
(AG Kassel, Az. 432 C 1145/94)
Autofahren mit Flip-Flops, ist das erlaubt?
Die Sonne brennt, es ist heiß und man möchte mit Flip-Flops Autofahren. Das ist tatsächlich erlaubt und fällt somit auch nicht unter das Bußgeld-Delikt.
(OLG Bamberg, Az. 2Ss OWI 577/06)
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