Sicher surfen - Themengebiete des Internetrechts

Das Internet hat das Leben der Menschen erheblich beeinflusst. Doch die virtuelle Welt ist kein rechtsfreier Raum. Wer hier die Gesetze übertritt, kann ebenso straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. In Ermangelung eines eigenständigen Internetrechts oder auch Onlinerechts wird daher auf eine Vielzahl juristischer Schwerpunkte zurückgegriffen. Lesen Sie über die Themengebiete des Internetrechts.

Maria Perez
Von Maria Perez

Unter dem Internetrecht bzw. Onlinerecht versteht man eine Zusammensetzung unterschiedlicher Rechtsgebiete, die sich mit rechtlichen Schwierigkeiten, welche in Verbindung mit der Internetverwendung einhergehen, befassen. Es handelt sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet.

Üblich ist eine Beschreibung als Teilbereich des Medienrechts. Häufig wird es auch als Kombination des Medienrechts und Telekommunikationsrechts gesehen.

Bevor wir auf die wichtigsten Rechtsgebiete, die sich mit dem Internetrecht befassen, eingehen, folgt eine Tabelle entsprechendem Überblick.

Rechtsgebiet mit Bezug auf das Onlinerecht
RechtsgebietMögliches Themengebiet
ZivilrechtAllgemeine Haftungsgrundsätze,
Gewährleistung, E-Commerce,
Handel, Vertragsschluss
RundfunkrechtGebühren für gesetzliche
Rundfunkempfangsgeräte
UrheberrechtPrivatkopie, Tauschbörsen, Rechteübertragung
Rechteübertragung, Schutz des Urhebers
TelekommunikationsrechtAbrechnung von
Telekommunikationsdienstleistungen
WettbewerbsrechtWerbung, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
MedienrechtJugendmedienschutz, Sorgfaltspflichten bei Telemedien
mit journalistisch-redaktionellen Angeboten
StrafrechtComputersabotage, Ausspähen von Daten,
Datenveränderung, Computerbetrug,
Volksverhetzung, Pornographie,
"Cracker"
Internationales ZivilverfahrensrechtZuständigkeit der Gerichte
Namens- und MarkenrechtDomaingrabbing, Domainhandel,
Domainnutzung, Domain-Registrierung
Internationales PrivatrechtRechtsverletzungen, grenzüberschreitende Verträge
DatenschutzrechtVorratsdatenspeicherung, Informations- und Belehrungspflichten,
Datenschutzbeauftragter, E-Commerce

Das Zivilrecht

Wer über die Onlinebasare etwas kauft oder verkauft, wer nach Dienstleistungen sucht sowie diese anbietet oder wer sogar einen eigenen Webshop eröffnet, unterwirft sich damit dem Zivilrecht. Hier können die Fragen

  • des Wettbewerbs
  • der Gewährleistung und Haftung oder
  • der Informationspflicht

einschlägig sein. Daneben streift dieser Themenkomplex auch die Materie des Internationalen Privatrechts: nach welchen Gesetzen ist zu handeln, wenn die Verträge grenzüberschreitend geschlossen werden?

Das Recht ist in diesen Punkten meist nicht eindeutig definiert, stellt im Regelfall aber darauf ab, in welcher Nation der Verursacher eines Schadens beheimatet ist. Schwierig gestaltet sich die Verfolgung aber stets dann, wenn sich dieser in solchen Ländern befindet, die eine juristische Ahndung von außen nicht genehmigen.

Das Strafrecht

Doch nicht alleine der Vertragsschluss im Internet wird rechtlich überwacht. Wer online zu Straftaten aufruft oder solche selbst begeht, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Zu denken wäre etwa an

  • Beleidigungen und üble Nachreden im Rahmen eines Diskussionsforums
  • den Handel mit kinderpornografischen Medien oder
  • das so genannte Hacken einer Webseite, die anschließend mit neuen Inhalten durch Dritte gefüllt wird.

Aber selbst der Austausch von Daten kann neben der zivilrechtlichen auch eine strafrechtliche Ahndung erfordern. Beispielsweise dann, wenn über eine Tauschbörse nicht lediglich ein Lied heruntergeladen wird, sondern wenn das in Hunderten Fällen geschieht. Das Strafrecht hat sich insofern während der letzten Jahre der Entwicklung des Internets angepasst.

Das Urheberrecht

Das Beispiel des heruntergeladenen Songs kann aber auch für die Frage aufgegriffen werden, welcher Seite in der virtuellen Welt denn überhaupt etwas gehört und wie mit diesem Eigentum umzugehen ist. Wer auf einer fremden Webseite einige nette Fotos findet und diese auf der eigenen Homepage ohne Einverständnis des Inhabers verwendet, muss mit einer Unterlassungsklage rechnen. Gleiches gilt für jede Person, die eine fremde Idee als die eigene ausgibt.

Bekannt wurden zudem Meldungen über eine Vielzahl von Abmahnungen, die sich gegen die Nutzer eines pornografischen Videoportals richten: Diese hatten die Filme angesehen, aber nicht heruntergeladen.

Dennoch sehen findige Anwälte bereits darin eine Verletzung der Urheberrechte. Die Frage wird jedoch kontrovers diskutiert und vermutlich auf absehbare Zeit höchstrichterlich entschieden.

Das Wettbewerbsrecht

Aber selbst bei solchen Fällen, die nicht den Bruch bestehender Gesetze anstreben, kann es zu einer gerichtlichen Verfolgung kommen. So haben in den letzten Jahren diverse Betreiber eines Internetshops gegen Klagen kämpfen müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, auf nicht zulässige Art für sich geworben zu haben.

Tatsächlich muss auch in der virtuellen Welt jedes Geschäft den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen genügen. Bereits ein falsches Impressum kann ausreichen, um eine Abmahnung zu begründen.

Die bereits angesprochene Art der Eigenwerbung wird zudem kritisch betrachtet: Wer Vorteile verspricht, die keinen echten Nutzen für den Kunden darstellen, begeht eine Täuschung im Sinne des Gesetzes.

Das Datenschutzrecht

Nicht alleine durch die sozialen Netzwerke verbreiten viele Menschen einen erheblichen Teil der persönlichen Daten im Internet. So wird nicht selten regelmäßig der aktuelle Status verkündet: Wer sich gerade im Restaurant bei einem Glas Wasser befindet, lässt das die Mitmenschen gerne wissen.

Aber was geschieht eigentlich mit diesen Informationen -

  • für wen sind sie sichtbar,
  • inwiefern können sie für Werbezwecke genutzt werden und
  • was passiert damit, wenn der Betroffene sie einmal löschen will?

Wichtig ist es daher, die Flut der eigenen Daten bestmöglich zu kontrollieren und im Zweifelsfalle die Privatsphäre nicht allzu sehr an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Denn noch immer gilt trotz aller rechtlichen Vorgaben der Grundsatz: Das Internet vergisst nie.

Verzahnung unterschiedlicher Materien

Daneben kommt es zu einer Vielzahl an rechtlichen Normen, die bei allen Handlungen im Internet einzuhalten sind. Insbesondere das weite Feld der Medien, des Rundfunks und jeder Form der Kommunikation nimmt einen erheblichen Stellenwert ein. So darf im virtuellen Raum ein Journalist nicht jede Äußerung tätigen, nur weil er hier scheinbar anonym bleibt.

Auch der Aufbau eines nur über das Internet empfangbaren Radiosenders kann zu Problemen führen: An welche Organisation sind die Verwertungsrechte der einzelnen Songs abzuführen?

Die Onlinewelt mag groß und reizvoll sein, sie steckt aber auch voller juristischer Tücken. Ratsam ist es daher, sich stets genau darüber zu informieren, welche Schritte zulässig sind und welche lieber unterbleiben sollten.