Asylrecht - Anspruch auf Asyl und Leistungen für Asylbewerber

Das Asylrecht für politisch verfolgte Menschen ist in Deutschland als ein Grundrecht anerkannt. Demnach können Menschen anderer Nationen Schutz in Deutschland finden, sobald es die Umstände im Herkunftsland erlauben. Doch wer hat eigentlich alles Anspruch auf Asyl und welche Leistungen werden den Asylbewerbern dann gewährt? Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Asylrecht.

Britta Josten
Von Britta Josten

Asylrecht - eine Definition

Beim Asylrecht handelt es sich um ein Grundrecht, welches im Grundgesetz verankert ist. Es bezieht sich auf politisch verfolgte Menschen.

Anspruch auf Asyl

Vereinfacht lässt sich sagen, dass sich Menschen anderer Nationalitäten auf das Asylrecht berufen können, sobald sie unter politischer Verfolgung und unannehmbarer Zustände im Herkunftsland leiden und damit als Flüchtling gelten. In diesem Zusammenhang ist es allerdings wichtig, sowohl den Ausdruck "anderer Nationalitäten" als auch "unannehmbarer Zustände" näher zu definieren.

Das Asylrecht kann zudem nur dann erworben werden, sobald der Flüchtling direkt aus dem Herkunftsland anreist. Ausgeschlossen werden dagegen Asylsuchende, welche über einen sicheren Drittstaat einreisen. Beschlossen wurde diese Einschränkung im so genannten Asylkompromiss, welcher dazu dienen soll, eine Abschiebung von Flüchtlingen innerhalb der EU zu verhindern.

Als Flüchtling werden nach der Genfer Flüchtlingskonvention wiederum Menschen definiert, "[...] die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer

Flüchtlingsjunge steht in einer Gruppe, trägt blauen Schlafsack auf dem Rücken und Kuscheltiere
Flüchtlingsjunge steht in einer Gruppe, trägt blauen Schlafsack auf dem Rücken und Kuscheltiere
  • Rasse
  • Religion
  • Nationalität
  • Zugehörigkeit

zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung [...]" auf der Flucht sind und nicht seitens des Staates geschützt werden. Nach Abschluss des Asylverfahrens erhalten sie Flüchtlingsschutz. Hinzu kmmen weitere Schutzformen, die zur Gewährung von Asylrecht führen können. Zu diesen zählt das Bundesamt für Migration:

  • Asylsuchende: Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen, aber noch nicht als solche beim Bundesamt erfasst sind
  • Asylantragstellende: diejenigen, die sich im Asylverfahren befinden; das Verfahren ist jedoch noch nicht entschieden
  • Schutzberechtigte und Bleibberechtigte: Menschen, die wegen eines Abschiebungsverbotes in Deutschland bleiben dürfen, oder die einen subsidiären Schutz, einen Flüchtlingsschutz oder eine Asylberechtigung erhalten

Das deutsche Asylrecht sieht allerdings noch einige weitere Aspekte vor, welche erfüllt sein müssen, damit ein Asyl gewährt werden kann. So muss die genannte Verfolgung zunächst einmal zielgerichtet sein, was wiederum eine gewisse Systematik in der Verfolgung bedingt.

Darüber hinaus muss zwischen der Verfolgung und der Flucht aus dem Heimatland ein direkter Zusammenhang bestehen. Der Flüchtling muss die Flucht demnach als direkte Konsequenz der Verfolgung ergriffen und nicht erst verspätet unternommen haben.

Letztlich darf keine so genannte inländische Fluchtalternative bestehen. Sollte es demnach im Herkunftsland Regionen geben, in welchen mit keiner Verfolgung zu rechnen ist, kann in Deutschland kein Asyl gewährt werden.

Flüchtlingsboot erreicht einen Strand bei Sonnenuntergang, die Flüchtlinge sind als Silhouetten zu sehen
Flüchtlingsboot erreicht einen Strand bei Sonnenuntergang, die Flüchtlinge sind als Silhouetten zu sehen

Asylverfahren und Leistungen für Asylbewerber

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Flüchtling Asyl in Deutschland beantragen. In der Folge wird dann über den Verbleib des Bewerbers entschieden, was auch als Asylverfahren bezeichnet wird.

Dieses besteht aus unterschiedlichen Schritten. Zu diesen zählen Ankunft und Registrierung: Betroffene müssen sich nach deren Ankunft registrieren lassen. Sie erhalten einen Ankunftsnachweis, der als erstes offizielles Dokument angesehen wird, dass die entsprechende Person sich in Deutschland aufhalten darf. Zudem dürfen dadruch auch staatliche Leistungen, zu denen die Verpflegung, medizinische Betreeung sowie die Unterbringung zählt, in Anspruch genommen werden.

Nächster Schritt stellt die Erstverteilung bzw. die Unterbringung der Asylsuchenden dar. Die jeweilige Einrichtung kann sich entweder um eine vorübergehende oder auch um die längerfristige Unterbringung kümmern; die Personen werden je nach Kapazitäten zugewiesen.

Als wichtigster Termin während des Asylverfahrens gilt die persönliche Anhörung. Unterstützung zur Vorbereitung bekommen die Antragstellenden von unterschiedlichen Hilfsorganisationen.

Das Gespräch führen die Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes. Anwesend sind auch Dolmetscher. Der Asylantrag kann abgelehnt werden, wenn die Antragsteller nicht rechtzeitig erscheinen bzw. diesen aus wichtigen Gründen schriftlich absagen.

Die Anhörung dient dazu, die Flüchtgründe darzulegen. Die Entscheider sollen sich einen Eindruck über das Verfolgungsschicksal machen können. Natürlich sind wahrheitsgemäße Angaben wichtig.

Händeschütteln weiße und farbige Hand zweier Männer im Anzug, weißer Hintergrund
Händeschütteln weiße und farbige Hand zweier Männer im Anzug, weißer Hintergrund

Aufenthaltsgestattung

Während dieses Zeitraums, welcher sich je nach Situation über Wochen und Monate erstrecken kann, wird schließlich eine Aufenthaltsgestattung gewährt. Dank dieser kann der Asylbewerber weiterhin legal in der BRD verbleiben.

Jedoch müssen dabei bestimmte Auflagen erfüllt werden, so dass sich beispielsweise nur an einem bestimmten Ort aufgehalten werden darf. Sollte das Asylverfahren dann zu einer Gewährung des Asyls führen, erhält der Flüchtling eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Form der Sozialhilfe, welche sich der Höhe nach an den Hartz IV Sätzen orientiert.

Zudem werden den Flüchtlingen dann Unterkünfte gestellt. Nach dem Ablauf einer Frist von einem Jahr kann der Asylant zudem Arbeit aufnehmen und damit selbst Geld verdienen.

Die Asylberechtigten bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von drei Jahren. Dies ist auch bei Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft der Fall.

Nach diesen drei Jahren ist es möglich, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Allerdings müssen die Betroffenen zu diesem Zweck ausreichend deutsche Sprachkenntnisse sowie die Sicherung des Lebensstandards nachweisen können.