Transsexuelle: Müssen nach Geschlechtsumwandlung auch Versicherungen geändert werden?

Von Marion Selzer
11. Juli 2012

Transexuelle fühlen sich im falschen Geschlecht geboren und manche von ihnen entscheiden sich zu einer Geschlechtsumwandlung. Fraglich ist aber, ob sich durch diese Änderung gegebenenfalls auch Änderungen bei geschlechtsspezifischen Versicherungsverträgen ergeben.

So zum Beispiel bei Verträgen mit privaten Krankenkassen. Frauen, die deutlich öfter zum Arzt gehen, müssen dabei tiefer in die Tasche greifen als Männer. Die Richter vom Bundesgerichtshof haben nun entschieden, dass eine Versicherung nicht das Recht hat, die Beiträge nach einer Geschlechtsumwandlung zu anzuheben. Schließlich ändere sich dadurch nichts an dem Risiko krank zu werden oder früher zu sterben.