Private Krankenkassen dürfen keinen Risikoaufschlag bei Schwangerschaft berechnen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. April 2011

Nach einem Urteil vom Landgericht in Aachen dürfen Private Krankenkassen bei der Aufnahme von Frauen, die auch zu diesem Zeitpunkt schon schwanger sind, keinen sogenannten Risikoaufschlag berechnen.

Im Normalfall werden Neukunden, nachdem ab Anfang dieses Jahres der Wechsel in eine Private Krankenversicherung vom Gesetzgeber erleichtert wurde, eventuell mit einem höheren Beitrag eingestuft, wenn sie irgendwelche chronische Vorerkrankungen hatten, so kann der Aufschlag bis zu 100 Prozent betragen, was besonders auch ältere Menschen beachten sollten.

Aber wie jetzt auch das Gericht befand, gilt eine Schwangerschaft nicht als Krankheit, auch wenn höhere Kosten dabei als normal anfallen, denn so einmal die Vorsorgeuntersuchungen, der Aufenthalt im Krankenhaus bei der Geburt und auch die anfallenden Nachsorgeuntersuchungen.