Gesetzliche Kasse muss privatversicherte Studenten auch beim Studienfachwechsel nicht wieder nehmen

Von Laura Busch
7. März 2011

Die wenigsten Studenten setzen sich mit dem Thema Krankenversicherung sonderlich auseinander. Doch zumindest wer mit dem Gedanken spielt, nach Auslaufen der Familienversicherung zu einer privaten Kasse zu wechseln, sollte gründlich das Für und Wider prüfen.

Einem Urteil des Sozialgerichts Trier zufolge, ist ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung nämlich auch dann nicht möglich, wenn das Studienfach gewechselt wird. Im konkreten Fall hatte sich ein Student privat krankenversichern lassen und war deswegen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Als er sein Studienfach wechselte, wollte er gleichzeitig in die studentische Pflichtversicherung wechseln. Die Krankenkasse lehnte dies jedoch ab, der Student klagte. Doch das Gericht sprach der Kasse recht zu. Der Student habe darauf verzichtet, gesetzlich versichert zu werden.

Eine solche Verzichtserklärung könne nicht ohne weiteres aufgelöst werden. Erst wenn sich der Status gänzlich ändere, der Student also sein Studium beendet habe, sei eine Wiederaufnahme möglich.