Gesetzlich oder privat? Welche Krankenversicherung die Richtige ist

Vor einem Wechsel sollten Beschäftigte das Für und Wider der beiden Versicherungsarten abwägen

Von Ingo Krüger
3. September 2015

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 54.900 Euro liegt, haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Zum Einkommen gehören auch regelmäßige Sonderzahlungen wie

  • Prämien,
  • Weihnachts- oder
  • Urlaubsgeld.

Vor einem Wechsel sollten Beschäftigte das Für und Wider abwägen. Was in der PKV in jungen Jahren günstig begann, hat sich für viele nach 15, 20 Jahren als drückende Finanzlast erwiesen. Als Faust­regel gilt: Nach 30 Jahren hat sich der Beitrag mindestens verdreifacht.

Unterschiede zwischen GKV und PKV

Um nach Eintritt ins Rentenalter­ die Beiträge noch zahlen zu können, sollten Versicherte jeden Monat Geld zur Seite legen. In der GKV richten sich die Beiträge dagegen nach dem Einkommen des Versicherten - unabhängig vom Alter.

Anders als bei den Privaten gibt es dort auch keine Gesundheitsprüfung. Bei der PKV orientieren sich die Beiträge am Alter, dem Gesundheitszustand und den vereinbarten Leistungen, auf die Versicherte jedoch ein Leben lang Anspruch haben.

Mitversicherte und Kostenrückerstattung

Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind in der Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert. Dagegen muss in der PKV für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.

Der Versicherte muss Rechnungsbeträge der Leistungserbringer bis zur Erstattung durch die PKV aus eigener Tasche bezahlen. Bei den Gesetzlichen genügt die Versichertenkarte, mit der Ärzte und Krankenhäuser mit der jeweiligen Kasse abrechnen.

Vorteile privater Kranken­versicherungen

Der Vorteil der privaten Kranken­versicherung: In den meisten Tarifen sind auch

enthalten. Privatpatienten erhalten immer noch schneller einen Facharzttermin. Auch die individuelle Behandlung durch einen Privatarzt ist möglich.