Ärger mit der privaten Krankenversicherung? Der Ombudsmann hilft bei Streitgkeiten

Von Dörte Rösler
15. April 2014

Beschwerden von Privatversicherten haben im letzten Jahr abgenommen. Laut dem aktuellen Bericht des Ombudsmanns der privaten Krankenversicherung gibt es aber immer noch Makler, die bei der Vermittlung von Policen fehlerhaft beraten. Wer Probleme hat, weil der Versicherer bestimmte Leistungen nicht zahlt oder zu hohe Beiträge fordert, kann sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Mangelhafte Beratung und schlecht informierte Versicherte

In vielen Fällen kann der Ombudsmann den Versicherten helfen. Etwa wenn die Krankenversicherung medizinisch nötige Medikamente, Behandlungen oder Hilfsmittel nicht erstatten will. Zugleich fordert er die Versicherungsnehmer auf, sich vor Vertragsabschluss besser zu informieren, denn viele Patienten erfahren erst im Gespräch mit den Schlichtern, dass ihre Police viel weniger Leistungen umfasst als gedacht.

Neben mehr Eigenverantwortung seitens der Versicherten fordert der Ombudsmann zudem eine bessere Aufsicht über Versicherungsmakler. In der Branche tummeln sich immer noch etliche schwarze Schafe, die bei der Beratung und Vermittlung vor allem an ihre Provision denken. Verbraucher bekämen so nicht den Versicherungsschutz, den sie eigentlich wünschen.

Einen mangelhaften Vertrag kann der Schlichter nicht ändern. Im konkreten Einzelfall gelingt es ihm jedoch häufig, die Versicherungen zum Einlenken zu bewegen und zumindest einen Teil der geforderten Kosten zu übernehmen oder fehlerhafte Berechnungen zu korrigieren.