Stinkefinger in der Öffentlichkeit - das kann teuer werden

Von Dörte Rösler
16. September 2013

Peer Steinbrücks Mittelfinger im SZ-Magazin empört nicht nur politische Gegner. Auch mancher Sozialdemokrat fragt sich, ob die obszöne Geste unangenehme Folgen haben könnte. Neben dem Verlust von Wählerstimmen hat das Foto allerdings keine juristischen Konsequenzen. Im wirklichen Leben sähe das anders aus.

Wer seinem Vorgesetzten den berühmten Stinkefinger zeigt, riskiert zum Beispiel eine Abmahnung. Im wiederholten Fall kann der Chef sogar kündigen. Denn im unmittelbaren Miteinander gilt die Mittelfinger-Pose als Beleidigung.

So auch im Straßenverkehr. Zwar gibt es für Beleidigungen ab Mai 2014 keine Punkte mehr in Flensburg, wenn das Gegenüber juristisch gegen die Rüpelgeste vorgeht, kann es jedoch teuer werden. Bis zu 4000 Euro Geldstrafe können verhängt werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Kläger die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte glaubhaft nachweisen kann. Wenn der Täter unmittelbar nach dem Handausrutscher Reue zeigt, sehen die Richter meist keinen Grund zur Strafe.

Kurioses Urteil am Rande: Das man zum Pöbeln nicht selbst anwesend sein muss, bewies ein Hausbesitzer, der an der Grundstückgrenze zum Nachbarn Gartenzwerge mit Stinkefinger aufstellte. Die Richter sahen dadurch den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Und auch der Mittelfinger auf einem Radarfoto kann die Raserei extra teuer machen.