Gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen beschlossen

Von Viola Reinhardt
24. Juni 2009

Nachdem jahrelang um eine entsprechende Entscheidung gerungen wurde, konnte der Bundestag nun hinsichtlich der Patientenverfügungen gesetzliche Regeln aufstellen. Insgesamt lagen den Abgeordneten drei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe vor, von denen 317 Abgeordnete einem zustimmten, der als oberste Priorität den Patientenwillen enthält.

Diese Priorität ist indes unabhängig von dem Stadium der Krankheit, selbst wenn diese nicht zum Tode führt. Ein besonderes Gewicht hat hierbei die Einschätzung des Patientenbetreuers, der in vielen Fällen ein naher Verwandter ist.

Betreuer und Arzt müssen sich jedoch einig sein, dass in der aktuellen Situation der festgelegte Patientenwillen gilt, zudem muss die Verfügung des Betroffenen in Schriftform vorliegen. Die Patientenverfügung enthält die Wünsche des Patienten, sobald es um medizinische Entscheidungen geht, die er selbst aufgrund der Erkrankung oder eines Unfalls nicht selber in dem Moment bejahen oder verneinen kann.